AGB

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Angelika Schröder – Buchenwall 22 – 38268 Lengede

Flotte-Pfoten-Lengede ist ein Kleinunternehmen nach § 19 Abs.1 UStG.
IdNr.: 49 516 092 389   -    StNr.: 38/042/08500


Impfung und Krankheiten:

1. Für die Hunde auf dem Übungsgelände ist ein ausreichender Impfschutz erforderlich. Dieser ist auf Verlangen der Trainer nachzuweisen.

2. Der Hundehalter ist verpflichtet, den Trainer vor der ersten Trainingsstunde über aktuelle Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes zu informieren.

Trainingsdauer/ Bezahlung:

1. Die Kurse umfassen jeweils 10 Trainings von 45 Minuten Dauer. Der Kostenbeitrag ist im Voraus, spätestens bei der Anmeldung zu zahlen.

2. Die Kosten für die Teilnahme an den regelmäßigen Trainings der Sportgruppen sind jeweils am Anfang des Monats, spätestens jedoch bis zum 15. des laufenden Monats auf das Konto der Trainingsgruppe „Flotte-Pfoten-Lengede“ zu überweisen.

3. Für die Ausbildung der Familienhunde werden Trainingskarten für jeweils 10 Stunden/ 45 Minuten verkauft. Die Teilnahme wird auf den Karten bescheinigt, die den Teilnehmern auch als Quittungen für 10 bezahlte Stunden dienen.

Traineranweisungen/ Gruppeneinteilung:

Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Gruppe besteht nicht.

Läufige Hündinnen dürfen am Training nur nach Absprache teilnehmen.

Haftung des Hundehalters/ Hundehaftpflicht:

1. Der/Die Kursteilnehmer/in benutzt sämtliche Einrichtungen, Geräte und das Gelände auf eigene Gefahr und haftet für mutwillige oder durch unsachgemäße Benutzung entstandene Schäden. Wird der Hund durch Dritte geführt, so ist der Unterschreibende verpflichtet, auf die Vertragsbedingungen hinzuweisen.

2. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen, die auf Verlangen vorzuweisen ist.

Versicherung:

Die Trainer haften nicht für Schäden der Teilnehmer. Davon ausgenommen sind durch Trainer oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

Ausschluss :

Grob fahrlässiger Umgang mit dem Hund, die Anwendung körperlicher oder psychischer Gewalt oder der Einsatz von Stromreizgeräten, Stachelwürgern oder ähnlichem führen zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers vom Training. Hieraus entstehende Kosten für den Teilnehmer trägt dieser selbst.

Platzordnung:

Die Platzordnung auf dem Gelände ist zu befolgen.

Leinenpflicht: Auf dem Übungsplatz sind die Hunde an der Leine zu führen, sie werden erst nach Rücksprache mit den Trainern freigelassen.

Hundekot: Auf dem Gelände dürfen sich die Hunde nicht versäubern. (Hinterlassenschaften bitte aufnehmen und entsorgen.)

Ausrüstung:

Es wird erwartet, dass die Teilnehmer in den Trainingsstunden angemessenes, festes Schuhwerk tragen. Leine und Halsband des Hundes sind vor Beginn auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.

Erfolgsgarantie:

Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da es sich um Hunde handelt und der Erfolg des Trainings vom Hundehalter und dem teilnehmenden Hund abhängt.

Absagen:

Der Veranstalter behält sich vor, in dringenden Fällen oder wetterbedingt Trainingsstunden abzusagen. Wenn ein Teilnehmer verhindert ist, sollte eine mündliche Absage bis spätestens 2 Stunden vor dem Training erfolgen.

Sonstiges:

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestandteile.

Anerkennung der Geschäftsbedingungen: Mit der Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, dass er die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat, und dass er sie anerkennt.

Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Peine.


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Vorhersage 22. Februar 2012
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